Die logopädische Behandlung ist Teil der medizinischen Grundversorgung und kann mit allen gesetzlichen und privaten Kassen abgerechnet werden.

Anmeldung zur logopädischen Therapie – Was ist zu beachten?

Wir bieten die Möglichkeiten der Behandlung in

Wolfratshausen, Gebhardtstraße 2A

sowie

Geretsried, Egerlandstraße 76

 

Ihr Arzt hat eine Sprach-, Sprech- oder Stimmstörung diagnostiziert. Sie bekommen eine ärztliche Verordnung.

Wartezimmer WOR Detail2

Wie geht es weiter?

  • Sie rufen bei uns an.
  • Wir vereinbaren einen Diagnostiktermin mit Ihnen. Da wir nur feste Termine ohne freie Sprechstunde vergeben, können sie in der Regel nicht sofort einen Termin bekommen. Sobald der nächste Termin frei wird, erhalten Sie Nachricht von uns.
  • Die logopädische Diagnostik kann sich je nach Störungsbild und Alter über ein bis drei Sitzungen erstrecken.
  • Dann werden die Ergebnisse besprochen und entschieden, ob ein sofortiger Therapiebeginn oder zunächst eine Beratung und später eine Kontrolle nötig ist.
  • Sie oder Ihr Angehöriger können nicht in die Praxis kommen? Bei medizinischer Begründung führen wir auch Hausbesuche durch, die auf der Verordnung vermerkt sein müssen. Aufgrund des aktuellen Mangels an Logopädinnen kommt es leider zu Wartezeiten.

Eine logopädische Therapie erfolgt nur auf ärztliche Verordnung („Rezept“), welche Sie von Hausärzt:innen und Ärztinnen verschiedener Fachrichtungen (z.B. HNO, Phoniatrie, Kinderheilkunde, Kieferorthopädie, Zahnmedizin, Allgemeinmedizin, Neurologie, Innere Medizin) erhalten.

  • Die logopädische Verordnung darf bei Beginn der Therapie aktuell nicht älter als 28 Tage sein.
  • Da wir momentan leider eine Warteliste haben, rechnen sie bitte damit, dass der Behandlungsbeginn nicht sofort erfolgen kann.
  • Je nach Ergebnisse der Befunderhebung und dem entsprechenden Behandlungsplan werden dann im Anschluss weitere Termin mit Ihnen vereinbart.

Erwachsene müssen nach der Zuzahlungsregelung eine Zuzahlung von 10% zur logopädischen Therapie sowie eine Rezeptgebühr von 10 Euro pro Verordnung leisten. Einkommensabhängig besteht ggf. die Möglichkeit, sich bei der zuständigen Krankenkasse von der Zuzahlung befreien zu lassen.

Da wir eine „Bestellpraxis“ sind beachten Sie bitte, dass eine Behandlung spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden muss, sollten sie diesen nicht wahrnehmen können. Dazu sind wir immer über Anrufbeantworter erreichbar. Wichtig: Es ist nicht möglich, über E-Mail abzusagen!

  • Privatversicherungen zahlen einen sehr uneinheitlichen Satz für logopädische Behandlungen.
  • Sie erhalten vor Beginn der Therapie einen Kostenvoranschlag. So können Sie mit Ihrer Versicherung den dort geltenden Tarif klären.